Wo liegen die Grenzen?


Obwohl ein Detektiv in Deutschland einige Freiheiten hat, so liegen in bestimmten Bereichen auch deutliche Grenzen.
Diese schützen sowohl den Auftraggeber in einem Verfahren wie auch die Zielperson, um die es in der Arbeit geht.

Mehrere Paragraphen in unserem deutschen Gesetzbuch legen hier die Verhältnisse fest, die zum Beispiel in den USA nicht derartig eingeschränkt sind.

So ist einmal grundsätzlich fest zu halten, dass die Privatsphäre einer jeden Person absolut heilig ist und, wie im Grundgesetz festgehalten, auch nicht angetastet werden darf, egal wie schwerwiegend der Sachverhalt ist.
Dazu gehört unter anderem natürlich auch, dass Aufnahmen in den privaten Wohnräumen einer Person nicht getätigt werden sollten beziehungsweise dürfen.
Geschieht dies dennoch, so muss der Detektiv zwar nicht mit einer Strafe seitens der Justiz rechnen, allerdings können die von ihm auf diesem Weg ermittelten Informationen in einem Prozess vor Gericht nicht verwendet werden, da sie nicht anerkannt werden.

 

 

Arbeitgeber können aufatmen


Wird allerdings eine Zielperson an ihrem Arbeitsplatz aus einem triftigen Grund gefilmt, so ist hier der Sachverhalt anders.
In solchen Fällen hat meistens der Arbeitgeber den Verdacht des Diebstahls oder auch der Veruntreuung und so können hier durchaus Hilfsmittel eingesetzt werden, die den Beschäftigten bei seiner Tätigkeiten beobachten und eine eventuelle Straftat aufdecken können, um dadurch Konsequenzen aus dem Fehlverhalten ziehen zu können.
Eine andere Möglichkeit, den Täter zu überführen, ist auch nicht gegeben.
Im Gegensatz zu Filmaufnahmen, die in Privatwohnungen entstanden sind, können diese Ergebnisse auch vor Gericht problemlos gegen den Dieb verwandt werden.
Nur ein Betreten der Räumlichkeiten ist nicht gestattet, hier muss, ähnlich wie in der Polizeiarbeit, vorher ein Durchsuchungsbefehl ergehen.

 

 

 

 

Dokumentation ist wichtig


Ein Privatdetektiv hat des Weiteren immer die Aufgabe, Bilder oder Filmaufnahmen, die er auf seriöse Art und Weise im Rahmen seiner Arbeit erstellt hat, auch durch schriftliche Berichte zu belegen und die Glaubwürdigkeit zu unterstützen.
Manch einer mag denken, dass eine Zielperson, die sich in einem öffentlichen Raum wie zum Beispiel einem Hotel, einem Restaurant oder auch einem Kino bewegt, auch ohne jeden Konflikt mit dem Gesetz von einer Detektei beschattet, fotografiert und gefilmt werden darf.
Allerdings ist auch hier einiges zu beachten, da auch hier die Beweise nicht unbedingt in einem Gerichtsprozess verwertbar sind.
Besteht also kein absolut notwendiger und triftiger Grund seitens des Mandanten, Informationen über den Observierten zu bekommen, so wird auch jeder Richter der Welt diese Beweise verwerfen.
Es besteht also für den Privatdetektiv durchaus die Möglichkeit und auch das Recht, eine Recherche durchzuführen.
Ist diese aber nicht bis ins letzte Detail begründet, so nutzt sie dem Mandanten für die Problematik an sich so gut wie nichts. Auch um Kostenfallen zu vermeiden sollte man also auch als Kunde einen Detektiv mit Bedacht auswählen.

 

 

 

 

Jeder kann sich Detektiv nennen


Da die Berufsbezeichnung des Detektivs nicht geschützt ist und sich im Grunde genommen jeder mit diesem Titel schmücken kann, ist der Markt auch mit unseriösen Detekteien überschwemmt.
Also muss gut differenziert und ausgewählt werden.
Da ein Detektiv oft auch mit mehreren verschiedenen Fahrzeugen arbeiten muss, um von einer Zielperson nicht enttarnt zu werden, kommen je nach Auftrag auch einmal höhere Kosten auf den Auftraggeber zu, als vorher angenommen.
Ein Detektiv arbeitet immer so, wie es die Situation erfordert und versucht immer, das Ziel zu erreichen.
Durch Stundensätze von bis zu 100 Euro und diverse Zuschläge, die oft unvorhergesehen entstehen, können so schnell Kosten entstehen, die mit bis zu 10.000 Euro pro Woche in große Höhen schnellen.

 

 





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